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Teil der BRIMO-Gruppe · Preisträger Deutscher Immobilienpreis 2023
BRIMO Allgäu

Wohnung kaufen im Allgäu

Träumst du von einer eigenen Wohnung im wunderschönen Allgäu? Egal ob du eine gemütliche Eigentumswohnung oder ein Renditeobjekt suchst – wir begleiten dich professionell und finden das perfekte Match. Lass uns gemeinsam auf die Suche gehen und dein Wunschobjekt entdecken!

Kurz erklärt: Beim Wohnungskauf erwirbst du Sondereigentum an deiner Wohnung und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Entscheidend sind deshalb Teilungserklärung, Hausgeld, Erhaltungsrücklage und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Wohnung kaufen im Allgäu

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Eine Eigentumswohnung besteht rechtlich aus zwei Teilen: dem Sondereigentum, über das du allein bestimmst, und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören meist Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und das Grundstück.

Welche Räume und Flächen zu welchem Teil gehören, regelt die Teilungserklärung. Sie legt auch fest, wie Kosten verteilt werden und welche Sondernutzungsrechte bestehen, etwa an Gartenanteilen, Terrassen oder Stellplätzen.

Teilungserklärung

Prüfe, ob Keller, Dachboden oder Stellplatz tatsächlich zur Wohnung gehören und wie die Gemeinschaftsordnung Kosten verteilt.

Sondernutzungsrechte

Gartenanteil oder Stellplatz sind oft kein Eigentum, sondern ein exklusives Nutzungsrecht. Es sollte im Grundbuch eingetragen sein.

Stellplatz und Garage

Kläre, ob ein Tiefgaragenplatz mitverkauft wird oder separat erworben werden muss.

Hausgeld, Rücklage und Wirtschaftsplan

Das Hausgeld zahlst du monatlich an die Gemeinschaft. Ein Teil davon ist bei Vermietung auf Mieter umlagefähig, etwa Müllabfuhr oder Hausreinigung. Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage sind dagegen nicht umlagefähig.

Der Wirtschaftsplan zeigt die erwarteten Ausgaben des Jahres. Eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage hilft, größere Maßnahmen ohne Sonderumlage zu finanzieren. Reicht sie nicht aus, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen, die alle Eigentümer anteilig zahlen.

PostenArtGrundlage
Grunderwerbsteuereinmalig3,5 % des Kaufpreises in Bayern
Notar und Grundbucheinmalighäufig ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
Maklerprovisioneinmaligbei Eigentumswohnungen hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656c BGB), Höhe individuell
Hausgeldlaufend, monatlichlaut Wirtschaftsplan der Gemeinschaft; enthält umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage
Mögliche Sonderumlagebei Beschlusswird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht ausreicht

Die Höhe des Hausgelds ist von Wohnanlage zu Wohnanlage verschieden. Lass dir den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung geben, bevor du deine Finanzierung festlegst.

Protokolle der Eigentümerversammlung lesen

Die Protokolle der letzten Jahre verraten viel über den Zustand der Wohnanlage. Achte auf diskutierte oder bereits beschlossene Sanierungen, Streitigkeiten in der Gemeinschaft und offene Mängel am Gemeinschaftseigentum. Auch die Beschlusssammlung gibt Auskunft über verbindliche Entscheidungen.

Geplante Maßnahmen

Dach, Fenster, Heizung oder Aufzug: Beschlossene Maßnahmen können künftig Kosten für dich bedeuten.

Rücklagenstand

Vergleiche die Rücklage mit Alter und Größe der Anlage und frag nach anstehenden Investitionen.

Verwaltung

Eine erreichbare, gut organisierte Hausverwaltung erleichtert dir als Eigentümer vieles.

Vermietet oder bezugsfrei?

Eine vermietete Wohnung bringt laufende Mieteinnahmen, du übernimmst aber den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen möglich. Willst du selbst einziehen, ist eine bezugsfreie Wohnung meist die sicherere Wahl.

Checkliste für die Wohnungsbesichtigung

Die Wohnung selbst

Grundriss, Lichteinfall, Fenster, Bad und Elektrik prüfen; Feuchteflecken an Außenwänden beachten.

Treppenhaus und Keller

Der Zustand der Gemeinschaftsflächen zeigt, wie sorgfältig die Anlage gepflegt wird.

Etage und Lage im Haus

Aufzug, Lärm von Nachbarn oder Straße und die Ausrichtung des Balkons beeinflussen den Alltag stark.

Gemeinschaftsunterlagen

Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Protokolle vor der Kaufentscheidung anfordern.

Unterlagen für den Wohnungskauf

Fordere die Unterlagen der Gemeinschaft möglichst vor der zweiten Besichtigung an. Viele Banken verlangen sie ohnehin für die Finanzierungsprüfung, und du vermeidest Verzögerungen kurz vor dem Notartermin.

Grundbuchauszug

Wohnungsgrundbuch mit Miteigentumsanteil, eingetragenen Sondernutzungsrechten und Belastungen.

Teilungserklärung mit Aufteilungsplan

Zeigt, welche Räume zu deinem Sondereigentum gehören und wie die Gemeinschaftsordnung Kosten verteilt.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Belegen Hausgeld, Kostenverteilung und den aktuellen Stand der Erhaltungsrücklage.

Energieausweis und Grundriss

Der Energieausweis bezieht sich meist auf das ganze Gebäude, der Grundriss auf deine Einheit.

Typische Fehler beim Wohnungskauf

Mit den richtigen Unterlagen lassen sich viele Überraschungen vermeiden. Passende Wohnungen findest du in unserer Immobilienübersicht.

Nur die Wohnung ansehen

Der Zustand des Gemeinschaftseigentums betrifft dich genauso – auch finanziell.

Hausgeld falsch einplanen

Das Hausgeld gehört in die monatliche Belastungsrechnung, zusätzlich zu Zins und Tilgung.

Beschlüsse übersehen

Bereits beschlossene Sonderumlagen sollten im Kaufvertrag eindeutig geregelt werden.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen.

Zusätzlich zum Kaufpreis fallen in Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer sowie Kosten für Notar und Grundbuch an. Je nach Vermittlung kann eine Maklerprovision hinzukommen. Das Hausgeld und mögliche Sonderumlagen solltest du als laufende beziehungsweise zusätzliche Belastungen gesondert prüfen.

Unverbindlich anfragen

Lass uns über dein Zuhause sprechen.

Ob Kauf, Verkauf oder erste Frage: Wir melden uns persönlich bei dir.