Wohnung kaufen im Allgäu
Träumst du von einer eigenen Wohnung im wunderschönen Allgäu? Egal ob du eine gemütliche Eigentumswohnung oder ein Renditeobjekt suchst – wir begleiten dich professionell und finden das perfekte Match. Lass uns gemeinsam auf die Suche gehen und dein Wunschobjekt entdecken!

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Eine Eigentumswohnung besteht rechtlich aus zwei Teilen: dem Sondereigentum, über das du allein bestimmst, und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören meist Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und das Grundstück.
Welche Räume und Flächen zu welchem Teil gehören, regelt die Teilungserklärung. Sie legt auch fest, wie Kosten verteilt werden und welche Sondernutzungsrechte bestehen, etwa an Gartenanteilen, Terrassen oder Stellplätzen.
Teilungserklärung
Prüfe, ob Keller, Dachboden oder Stellplatz tatsächlich zur Wohnung gehören und wie die Gemeinschaftsordnung Kosten verteilt.
Sondernutzungsrechte
Gartenanteil oder Stellplatz sind oft kein Eigentum, sondern ein exklusives Nutzungsrecht. Es sollte im Grundbuch eingetragen sein.
Stellplatz und Garage
Kläre, ob ein Tiefgaragenplatz mitverkauft wird oder separat erworben werden muss.
Hausgeld, Rücklage und Wirtschaftsplan
Das Hausgeld zahlst du monatlich an die Gemeinschaft. Ein Teil davon ist bei Vermietung auf Mieter umlagefähig, etwa Müllabfuhr oder Hausreinigung. Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage sind dagegen nicht umlagefähig.
Der Wirtschaftsplan zeigt die erwarteten Ausgaben des Jahres. Eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage hilft, größere Maßnahmen ohne Sonderumlage zu finanzieren. Reicht sie nicht aus, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen, die alle Eigentümer anteilig zahlen.
| Posten | Art | Grundlage |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | einmalig | 3,5 % des Kaufpreises in Bayern |
| Notar und Grundbuch | einmalig | häufig ca. 1,5–2 % des Kaufpreises |
| Maklerprovision | einmalig | bei Eigentumswohnungen hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656c BGB), Höhe individuell |
| Hausgeld | laufend, monatlich | laut Wirtschaftsplan der Gemeinschaft; enthält umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage |
| Mögliche Sonderumlage | bei Beschluss | wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht ausreicht |
Die Höhe des Hausgelds ist von Wohnanlage zu Wohnanlage verschieden. Lass dir den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung geben, bevor du deine Finanzierung festlegst.
Protokolle der Eigentümerversammlung lesen
Die Protokolle der letzten Jahre verraten viel über den Zustand der Wohnanlage. Achte auf diskutierte oder bereits beschlossene Sanierungen, Streitigkeiten in der Gemeinschaft und offene Mängel am Gemeinschaftseigentum. Auch die Beschlusssammlung gibt Auskunft über verbindliche Entscheidungen.
Geplante Maßnahmen
Dach, Fenster, Heizung oder Aufzug: Beschlossene Maßnahmen können künftig Kosten für dich bedeuten.
Rücklagenstand
Vergleiche die Rücklage mit Alter und Größe der Anlage und frag nach anstehenden Investitionen.
Verwaltung
Eine erreichbare, gut organisierte Hausverwaltung erleichtert dir als Eigentümer vieles.
Vermietet oder bezugsfrei?
Eine vermietete Wohnung bringt laufende Mieteinnahmen, du übernimmst aber den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen möglich. Willst du selbst einziehen, ist eine bezugsfreie Wohnung meist die sicherere Wahl.
Checkliste für die Wohnungsbesichtigung
Die Wohnung selbst
Grundriss, Lichteinfall, Fenster, Bad und Elektrik prüfen; Feuchteflecken an Außenwänden beachten.
Treppenhaus und Keller
Der Zustand der Gemeinschaftsflächen zeigt, wie sorgfältig die Anlage gepflegt wird.
Etage und Lage im Haus
Aufzug, Lärm von Nachbarn oder Straße und die Ausrichtung des Balkons beeinflussen den Alltag stark.
Gemeinschaftsunterlagen
Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Protokolle vor der Kaufentscheidung anfordern.
Unterlagen für den Wohnungskauf
Fordere die Unterlagen der Gemeinschaft möglichst vor der zweiten Besichtigung an. Viele Banken verlangen sie ohnehin für die Finanzierungsprüfung, und du vermeidest Verzögerungen kurz vor dem Notartermin.
Grundbuchauszug
Wohnungsgrundbuch mit Miteigentumsanteil, eingetragenen Sondernutzungsrechten und Belastungen.
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
Zeigt, welche Räume zu deinem Sondereigentum gehören und wie die Gemeinschaftsordnung Kosten verteilt.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Belegen Hausgeld, Kostenverteilung und den aktuellen Stand der Erhaltungsrücklage.
Energieausweis und Grundriss
Der Energieausweis bezieht sich meist auf das ganze Gebäude, der Grundriss auf deine Einheit.
Typische Fehler beim Wohnungskauf
Mit den richtigen Unterlagen lassen sich viele Überraschungen vermeiden. Passende Wohnungen findest du in unserer Immobilienübersicht.
Nur die Wohnung ansehen
Der Zustand des Gemeinschaftseigentums betrifft dich genauso – auch finanziell.
Hausgeld falsch einplanen
Das Hausgeld gehört in die monatliche Belastungsrechnung, zusätzlich zu Zins und Tilgung.
Beschlüsse übersehen
Bereits beschlossene Sonderumlagen sollten im Kaufvertrag eindeutig geregelt werden.
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Häufig gestellte Fragen.
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen in Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer sowie Kosten für Notar und Grundbuch an. Je nach Vermittlung kann eine Maklerprovision hinzukommen. Das Hausgeld und mögliche Sonderumlagen solltest du als laufende beziehungsweise zusätzliche Belastungen gesondert prüfen.
Das hängt vom verfügbaren Angebot, deiner Finanzierung und der Prüfung der Unterlagen ab. Nach der Einigung benötigen auch Kaufvertragsentwurf, Notartermin und Fälligkeitsvoraussetzungen Zeit, bevor die Wohnung übergeben werden kann.
Wichtig sind unter anderem Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Angaben zur Erhaltungsrücklage. Prüfe außerdem, ob Sonderumlagen oder größere Maßnahmen geplant sind und welche Rechte zu Stellplätzen oder Sondernutzungsflächen bestehen.
Wir gleichen deine Wünsche mit passenden Angeboten ab und koordinieren Besichtigungen. Außerdem helfen wir dir, die verfügbaren Objekt- und Gemeinschaftsunterlagen einzuordnen und begleiten dich bis zum Notartermin.
Neben Kaufpreis und Kaufnebenkosten solltest du Hausgeld, nicht umlagefähige Kosten und mögliche Sonderumlagen berücksichtigen. Vergleiche Finanzierungsangebote und kläre mit deiner Bank, welche Unterlagen sie für die Wohnung benötigt.
Betriebskosten wie Müllabfuhr, Hausreinigung oder Gartenpflege können bei Vermietung umgelegt werden. Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage trägt der Eigentümer.
Eine zusätzliche Zahlung, die die Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn eine Maßnahme nicht aus der Rücklage finanziert werden kann. Sie wird nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt.
Üblich ist ein Blick in die Protokolle der letzten Jahre und in die Beschlusssammlung. Sie zeigen geplante Maßnahmen, Konflikte und mögliche Sonderumlagen.
Der bestehende Mietvertrag geht auf dich über. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit Kündigungsfristen möglich; bei umgewandelten Wohnungen können zusätzliche Sperrfristen gelten.
Nicht unbedingt. Ob Eigentum, Sondernutzungsrecht oder separater Kauf, ergibt sich aus Teilungserklärung und Grundbuch.
Lass uns über dein Zuhause sprechen.
Ob Kauf, Verkauf oder erste Frage: Wir melden uns persönlich bei dir.